Artenschutz

Das europäische Artenschutzrecht hat mittlerweile weit-
gehend Eingang in die Naturschutzgesetze des Bundes
und der Länder gefunden. Hieraus ergibt sich die
umfassende Verpflichtung zur Berücksichtigung der
geschützten Arten, vor allem der Fauna, in Planverfahren
und Eingriffsregelungen.
Einen wesentlichen Teil nehmen hierbei die speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfungen („sAP“) bzw. Gutachten
zu streng geschützten und planungsrelevanten Tierarten
ein, was nur bei profundem zoologischem Fachwissen,
Geländeerfahrung und technischer Ausrüstung zu rechtlich
belastbaren Planungen und Abwägungen führen kann. Das
Spektrum der Feldarbeiten reicht dabei beispielsweise von
der nächtlichen Erfassung von Eulen, Fledermäusen und
Amphibien (Bioakustik, Bat Detector, Nachtoptik etc.) über
saisonale Zählungen von Brut- und Gastvögeln (Fernoptik)
bis zu Kartierungen von Flussufern (Boot), Baumhöhlen und
Reptilien (GPS-Einmessung).
Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Geländekartierung und
Bewertung freilebender Wirbeltiere vom Steinkauz über die
Zauneidechse bis zur Kreuzkröte bieten wir professionelle
zoologische Unterstützung bei allen Artenschutzproblemen